Hier finden Sie aktuelle Informationen, wichtige Gedenktage für Sternenkinder und verwaiste Eltern sowie rechtliche Hinweise rund um den Kindsverlust.

Diese Seite soll Orientierung bieten in einer Zeit, die oft von Trauer, Unsicherheit und vielen offenen Fragen geprägt ist. Neben dem Gedenken an verstorbene Kinder möchte ich betroffene Familien dabei unterstützen, sich über ihre Rechte, Möglichkeiten und bestehende Angebote zu informieren. Mein Anliegen ist es, Wissen zugänglich zu machen, Raum für Erinnerung zu schaffen und Eltern in ihrem individuellen Weg des Abschieds und der Trauer zu begleiten.


Einladung zum Sternenkinderweg


Wichtige Gedenktage für Sternenkinder und verwaiste Eltern

15. Oktober
Internationaler Tag der Sternenkinder

An diesem Tag wird weltweit an alle Kinder erinnert, die während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder kurz nach der Geburt gestorben sind. Um 19 Uhr Ortszeit entzünden Eltern und Angehörige Kerzen und stellen sie ins Fenster. So entsteht die „Wave of Light“ – ein Lichterband rund um die Welt, das zeigt: Unsere Kinder sind nicht vergessen.

2. Sonntag im Dezember Worldwide Candle Lighting

Ein weltweiter Gedenktag für alle verstorbenen Kinder. Um 19 Uhr Ortszeit brennen Kerzen in den Fenstern, sodass nach und nach eine Welle des Lichts um die Erde wandert. Es ist ein tröstliches Zeichen der Verbundenheit für alle, die ihr Kind vermissen.

1. November
Allerheiligen (katholisch)

Ein kirchlicher Feiertag, an dem vielerorts auch der verstorbenen Kinder gedacht wird. Viele Familien besuchen die Gräber oder zünden Kerzen an.

2. November
Allerseelen (katholisch)

Ein Gedenktag für alle Verstorbenen, der für viele Eltern auch ein Tag des Erinnerns an ihr Sternenkind ist.

Ende November
Totensonntag (evangelisch)

In evangelischen Gemeinden wird an diesem Tag aller Verstorbenen gedacht. Auch Sternenkinder haben hier ihren Platz im Erinnern.


Rechtliches & Praktisches

Mutterschutz nach einer Fehl- oder Stillgeburt

Auch wenn ein Kind viel zu früh gehen muss, haben Mütter in vielen Fällen Anspruch auf Mutterschutz. Denn der Mutterschutz ist eine wichtige Zeit, um körperlich und seelisch wieder zu Kräften zu kommen.

Ab der 24. Schwangerschaftswoche oder bei einem Geburtsgewicht von über 500 Gramm wird rechtlich von einer Stillgeburt gesprochen. In diesem Fall gilt der volle Mutterschutz, das heißt sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt.

Liegt der Verlust vor der 24. Woche, spricht man von einer Fehlgeburt. Zwar besteht in dieser Situation kein gesetzlicher Anspruch auf Mutterschutz, doch können Ärzt*innen eine Krankschreibung ausstellen, um der Mutter die notwendige Zeit für Heilung und Trauer zu ermöglichen.

Elternzeit und Elterngeld

Viele Eltern stellen sich nach dem Verlust ihres Kindes die Frage, ob ihnen Elternzeit oder Elterngeld zustehen. Auch wenn das Kind nur für kurze Zeit gelebt hat, besteht nach einer Lebendgeburt Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld.

Bei einer Stillgeburt (ab der 24. Schwangerschaftswoche, ohne Lebenszeichen), besteht zwar kein Anspruch auf Elterngeld, die Mutter hat jedoch Anspruch auf Mutterschutz. Bei einer Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche entfallen diese Ansprüche.

Bestattungsrecht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg haben Eltern die Möglichkeit, auch Sternenkinder unter 500 g würdevoll zu bestatten. Seit 2019 gibt es ein gesetzliches Bestattungsrecht für alle Kinder, unabhängig von Gewicht oder Schwangerschaftswoche.

Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind auf persönliche Weise zu bestatten, beispielsweise in einem eigenen Grab. Viele Friedhöfe bieten zudem mehrmals im Jahr gemeinsame Bestattungen in einem Gemeinschaftsgrab an. Diese Feiern können für Eltern ein tröstlicher Rahmen sein, um Abschied zu nehmen und ihr Kind liebevoll in Erinnerung zu behalten.

Informationen zu Terminen und Orten geben in der Regel die örtlichen Krankenhäuser, Kirchengemeinden oder Bestatter.